Prüfregeln und was sie steuerlich bedeuten

Ein abgewiesener Beleg nennt eine Kennung wie BR-DE-15. Die erklärt die Regel — nicht die Folge. Zu jeder Regel steht hier auch die Fehlerklasse nach dem BMF-Schreiben vom 15.10.2025 und, wo einschlägig, die betroffene Pflichtangabe nach § 14 Abs. 4 UStG.

120 Regeln, erzeugt aus dem Prüfwerk mit Stand vom 10. September 2026.

Was ein Befund bedeutet

  • Fehler in einer Pflichtangabe

    Umsatzsteuerlich relevant. Der Vorsteuerabzug kann versagt werden, bis eine berichtigte Rechnung vorliegt.

    Zu tun: Berichtigte Rechnung mit eindeutigem Bezug zur Ursprungsrechnung anfordern; Befund und Anforderung dokumentieren.

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  • Formatfehler

    Der Beleg gilt nicht als E-Rechnung, sondern als sonstige Rechnung. Die formalen Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs sind nicht erfüllt.

    Zu tun: Beim Aussteller eine formal korrekte E-Rechnung anfordern. Eine Korrektur im eigenen Haus heilt den Mangel nicht.

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  • Geschäftsregelbefunde

    Umsatzsteuerlich in der Regel unbeachtlich; der Beleg bleibt eine E-Rechnung.

    Zu tun: Befund dokumentieren, Verarbeitung fortsetzen. Häufung beim Aussteller ansprechen.

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  • Prüflücken

    Der betroffene Punkt ist weder beanstandet noch bestätigt.

    Zu tun: Den ungeprüften Teil von Hand ansehen oder die Ursache beheben (etwa ein Sichtbild ohne Textebene beim Aussteller anfordern).

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Fehler in einer Pflichtangabe 48 Regeln

Eine nach § 14 Abs. 4 UStG erforderliche Angabe fehlt oder ist unzutreffend.

Geschäftsregelbefunde 68 Regeln

Technisch gültiger Datensatz, der gegen eine Geschäftsregel des Regelwerks verstößt, ohne dass eine umsatzsteuerliche Pflichtangabe betroffen ist.

Prüflücken 1 Regel

Kein Mangel am Beleg, sondern eine Aussage über die Prüfung: Ein Teil konnte nicht geprüft werden. Diese Klasse stammt nicht aus dem BMF-Schreiben — sie ist nötig, weil „nicht geprüft“ sonst wie „bestanden“ aussähe.

Der öffentliche EN-16931-Validator prüft XRechnung, ZUGFeRD und Factur-X gegen dasselbe Regelwerk und ordnet jeden Befund nach denselben Klassen ein. Ohne Anmeldung, ohne Speicherung.

Erklärungen aus dem Prüfwerk (En16931Validator.php, Leitweg.php und Hybrid.php, Engine 1.10.1, Stand 2026-09-10), Einordnung aus der Zuordnungstabelle Fassung 4 vom 2026-09-03. Diese Zuordnung ist eine technische Einordnung mit Angabe der Fundstelle. Sie ist keine steuerliche oder rechtliche Beurteilung des Einzelfalls und ersetzt die Prüfung durch einen Steuerberater nicht.