EN-16931- und XRechnung-Prüfregeln mit steuerlicher Einordnung

Ein abgewiesener Beleg nennt eine Kennung wie BR-DE-15. Was dort steht, erklärt die Regel — nicht die Folge. Diese Übersicht nennt zu jeder Regel, die unser Validator meldet, auch die Fehlerklasse nach dem BMF-Schreiben vom 15.10.2025 und, wo einschlägig, die betroffene Pflichtangabe nach § 14 Abs. 4 UStG.

Inhaltsfehler in einer Pflichtangabe 32

Umsatzsteuerlich relevant. Der Vorsteuerabzug kann versagt werden, bis eine berichtigte Rechnung vorliegt.

Formatfehler 2

Der Beleg gilt nicht als E-Rechnung, sondern als sonstige Rechnung. Die formalen Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs sind nicht erfüllt.

Geschäftsregelbefunde 18

Umsatzsteuerlich in der Regel unbeachtlich; der Beleg bleibt eine E-Rechnung.

Den eigenen Beleg prüfen

Der öffentliche EN-16931-Validator prüft XRechnung, ZUGFeRD und Factur-X gegen dasselbe Regelwerk und ordnet jeden Befund nach denselben Klassen ein. Ohne Anmeldung, ohne Speicherung.

Zum EN-16931-Validator

Diese Zuordnung ist eine technische Einordnung mit Angabe der Fundstelle. Sie ist keine steuerliche oder rechtliche Beurteilung des Einzelfalls und ersetzt die Prüfung durch einen Steuerberater nicht.