Vertragsgrundlage

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Entwicklung, Lieferung und Betrieb.

Stand: September 2026 · Grunow Systems, Marcello Grunow, Steinstr. 35c, 25364 Brande-Hörnerkirchen · USt-IdNr.: DE461047215

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge, Angebote und Leistungen zwischen Grunow Systems (Inhaber: Marcello Grunow, nachfolgend „Auftragnehmer") und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Kunde").

Die Angebote des Auftragnehmers richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen. Der Kunde sichert mit der Auftragserteilung zu, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn und soweit der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung in Textform des Auftragnehmers oder durch tatsächliche Leistungserbringung zustande.

Nebenabreden, Zusicherungen und Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform im Sinne des § 126b BGB; E-Mail genügt. Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben nach § 305b BGB stets Vorrang vor diesen AGB.

§ 3 Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot in Textform bzw. dem individuell vereinbarten Projektvertrag. Zu den typischen Leistungen des Auftragnehmers gehören insbesondere:

  • Individualsoftware: Konzeption, Entwicklung und Inbetriebnahme von Anwendungen und Schnittstellen
  • Integration und Betrieb von Software zur elektronischen Rechnungsstellung nach EN 16931 (XRechnung, ZUGFeRD, Factur-X)
  • Anbindung bestehender Warenwirtschafts- und ERP-Systeme über Export-, Datei- und Datenbankschnittstellen
  • Beratungs- und Implementierungsleistungen zu digitalen Geschäftsprozessen, einschließlich Prozessautomatisierung
  • Konzeption, Gestaltung und Entwicklung von Websites und Webanwendungen
  • Betrieb, Überwachung und Pflege der vorgenannten Leistungen im Rahmen gesonderter Vereinbarungen

Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs (sog. „Change Requests") sind gesondert in Textform zu vereinbaren und werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.

Der Auftragnehmer darf sich zur Leistungserbringung Dritter sowie bei einzelnen Arbeitsschritten KI-gestützter Werkzeuge bedienen. Die Verantwortung für die vertragsgemäße Leistung bleibt in beiden Fällen beim Auftragnehmer. Eine Prüfung vom Kunden beigestellter Inhalte auf Rechtmäßigkeit schuldet der Auftragnehmer nicht.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Materialien und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Hierzu zählen insbesondere:

  • Texte, Bilder, Logos und sonstige Inhalte in druckfähiger bzw. webgerechter Qualität
  • Zugangsdaten zu bestehenden Systemen (Hosting, CMS, Domain, etc.)
  • Freigaben und Feedback innerhalb der vereinbarten Fristen

Verzögerungen, die auf unterlassener oder verspäteter Mitwirkung des Kunden beruhen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Entstehende Mehrkosten durch Wartezeiten oder wiederholte Abstimmungsrunden werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot in Textform. Alle genannten Preise verstehen sich als Nettobeträge zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern der Auftragnehmer umsatzsteuerpflichtig ist.

Zahlungsmodalitäten bei Projekten:

  • 50 % Anzahlung bei Auftragserteilung (Projektstart)
  • 50 % Restzahlung nach Abnahme und vor Live-Gang

Laufende monatliche Leistungen (z. B. Betreuung, Hosting-Koordination, SEO-Retainer) werden monatlich im Voraus in Rechnung gestellt und sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2, § 247 BGB) sowie die gesetzliche Pauschale von 40,00 € nach § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Das Recht zur Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt unberührt.

§ 6 Abnahme

Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistung wird dem Kunden das Ergebnis zur Abnahme vorgelegt. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistung innerhalb von 10 Werktagen nach Vorlage zu prüfen und etwaige Mängel in Textform mitzuteilen. Der Auftragnehmer weist den Kunden mit der Vorlage ausdrücklich darauf hin, dass die Leistung als abgenommen gilt, wenn der Kunde die Abnahme innerhalb dieser Frist nicht unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert (§ 640 Abs. 2 BGB). Nimmt der Kunde die Leistung in Gebrauch, gilt sie ebenfalls als abgenommen.

Unwesentliche Mängel berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme. Der Auftragnehmer beseitigt berechtigte Mängel im Rahmen der Nachbesserung.

§ 7 Nutzungsrechte und Urheberrecht

Alle vom Auftragnehmer erstellten Werke (Designs, Code, Texte, Konzepte) sind urheberrechtlich geschützt. Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung räumt der Auftragnehmer dem Kunden das einfache, nicht übertragbare Nutzungsrecht für den vereinbarten Verwendungszweck ein.

Insbesondere gilt:

  • Quellcodes, Designs und Konzepte dürfen nicht ohne ausdrückliche Genehmigung an Dritte weitergegeben oder weiterverkauft werden.
  • Verwendete Stockfotos, Schriften oder Drittanbieter-Plugins unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen der Anbieter — der Kunde ist für deren Einhaltung selbst verantwortlich.
  • Der Auftragnehmer behält das Recht, realisierte Projekte zu Referenzzwecken in seinem Portfolio zu nennen und darzustellen.

§ 8 Eigentum an Domain und Hosting

Domains werden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, auf den Namen des Kunden registriert. Der Kunde ist und bleibt Inhaber seiner Domains und seiner Daten. Übernimmt der Auftragnehmer den Betrieb auf eigener Infrastruktur, wird dies gesondert vereinbart; der Kunde erhält seine Daten in diesem Fall bei Vertragsende auf Anforderung in einem gängigen, maschinenlesbaren Format.

Die laufenden Kosten für Domain und Hosting trägt der Kunde direkt an den jeweiligen Anbieter und sind nicht in den Projektpreisen des Auftragnehmers enthalten.

§ 9 Gewährleistung und Haftung

Gewährleistung

Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen zum Zeitpunkt der Abnahme frei von wesentlichen Mängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme. Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen.

Die Verkürzung der Frist gilt nicht für Ansprüche wegen Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit oder arglistig verschwiegener Mängel, nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt. Insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.

Haftungsbeschränkung

Die Haftung des Auftragnehmers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), und auch dann nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.

Für den Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer nur bis zu dem Aufwand, der zur Wiederherstellung bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden erforderlich gewesen wäre. Der Kunde bleibt für die Sicherung seiner Daten verantwortlich.

Für Leistungen Dritter, die der Kunde selbst beauftragt oder vorgibt — etwa Hosting, Zahlungsdienste oder fremde Erweiterungen —, haftet der Auftragnehmer nicht, soweit ihn kein eigenes Auswahl- oder Überwachungsverschulden trifft.

Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei der Übernahme einer Garantie, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Sie gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

§ 10 Datenschutz

Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung und den Bestimmungen der DSGVO.

Sofern der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung Zugang zu personenbezogenen Daten des Kunden erhält (z. B. Kundendatenbanken, CRM-Daten), wird auf Verlangen ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO abgeschlossen.

§ 11 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen — insbesondere Geschäftsdaten, Konzepte, Preise und technische Details — streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

Diese Verpflichtung gilt über das Vertragsende hinaus für einen Zeitraum von 3 Jahren.

§ 12 Kündigung und Aufhebung

Projektverträge können von beiden Seiten aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt werden. Im Falle einer Kündigung durch den Kunden ohne wichtigen Grund sind bereits erbrachte Leistungen vollständig zu vergüten. Für noch nicht erbrachte Leistungen behält der Auftragnehmer nach § 648 Satz 2 BGB den Vergütungsanspruch abzüglich ersparter Aufwendungen; die Parteien setzen den danach verbleibenden Anspruch pauschal mit 30 % des vereinbarten Restbetrags an. Beiden Parteien bleibt der Nachweis unbenommen, dass die ersparten Aufwendungen tatsächlich höher oder niedriger waren.

Laufende monatliche Dienstleistungsverträge können mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.

§ 13 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist (§ 38 Abs. 1 ZPO). Der Auftragnehmer ist auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben nach § 305b BGB auch dann Vorrang, wenn sie mündlich getroffen wurden.

Kontakt bei Fragen zu diesen AGB:

Marcello Grunow — Grunow Systems
Steinstr. 35c
25364 Brande-Hörnerkirchen
Deutschland
E-Mail: info@grunowsystems.de

Zuletzt aktualisiert: 2. September 2026