Prüfen Sie, woran Ihre E-Rechnung scheitert.
Beleg auswählen — XRechnung als XML oder ZUGFeRD als PDF. Sie bekommen die Regelverstöße nach EN 16931 mit Business-Rule-ID und einer Erklärung, was an der Stelle erwartet wird. Ohne Anmeldung. Der Beleg wird im Arbeitsspeicher geprüft und danach verworfen.
Was geprüft wird — und was nicht.
Geprüft wird:
- ob die Datei wohlgeformtes XML ist und zu einer der beiden Syntaxen gehört (CII oder UBL) — bei einem PDF, ob überhaupt eine Rechnungsdatei eingebettet ist;
- die Spezifikationskennung (BT-24), also gegen welches Regelwerk der Empfänger prüfen wird — inklusive der veralteten XRechnung-2.x-Kennung;
- rund 100 Geschäftsregeln: BR-01 bis BR-67, die Rechenregeln BR-CO-04 bis BR-CO-26, die deutschen Ergänzungen BR-DE-1 bis BR-DE-26 sowie BR-K und BR-O für innergemeinschaftliche und nicht steuerbare Umsätze;
- zwei Prüfungen über die Norm hinaus: die Prüfziffer der USt-IdNr. (Mod 11, ISO 7064) und die der Leitweg-ID (ISO 7064 MOD 97-10).
Nicht geprüft wird: die XSD-Schemagültigkeit im vollen Umfang und das offizielle Schematron. Diese Prüfung fängt Fehler früh ab, damit ein Beleg gar nicht erst falsch das Haus verlässt — maßgeblich bleibt der KoSIT-Referenzvalidator. Wo beide sich unterscheiden, gilt dieser.
Das Ergebnis ist eine technische Aussage über das Format. Es ist keine Zusicherung steuerlicher Anerkennung und keine Rechtsberatung; dafür ist der Steuerberater zuständig.
Die Regeln, an denen es meistens scheitert.
| Regel | Was verlangt wird | Warum es schiefgeht |
|---|---|---|
| BT-24 | Spezifikationskennung passend zur Fassung | Nach dem Wechsel auf XRechnung 3.0.2 blieb die alte 2.x-Kennung stehen. Der Beleg ist inhaltlich richtig und wird trotzdem zu 100 % abgewiesen — ohne aussagekräftige Meldung. |
| BR-DE-2, -6, -7 | Beim Verkäufer: Ansprechpartner, Telefon und E-Mail | Der häufigste Fehler bei der ersten Anbindung. Die EN 16931 verlangt die drei Felder nicht — die deutsche Ausprägung schon. |
| BT-10 | Leitweg-ID bei Rechnungen an Behörden | Fehlt sie oder stimmt die Prüfziffer nicht, weist das Behördenportal ab, bevor ein Mensch den Beleg sieht. |
| BR-CO-10 bis -15 | Summen müssen auf den Cent aufgehen | Fast immer Gleitkomma-Rundung im Vorsystem: Positionen werden einzeln gerundet, die Summe wird es getrennt — und weicht um einen Cent ab. |
| BR-DE-18 | Skonto in der vorgeschriebenen Textform | Skonto steht als Fließtext in den Zahlungsbedingungen statt im festgelegten Format. Formal ein Verstoß, auch wenn ein Mensch es versteht. |
| BR-IC-*, BR-AE-* | Bei Reverse Charge und innergemeinschaftlicher Lieferung: USt-IdNr. beider Seiten und ein Befreiungsgrund | Die Steuerkategorie wird auf AE oder K gesetzt, der begründende Text und die USt-IdNr. des Käufers fehlen aber. |
| BR-E-* | Bei Steuerbefreiung: genau ein Befreiungsgrund je Steuersatz | Trifft Kleinunternehmer nach § 19 UStG. Steuersatz 0 ohne Begründung reicht nicht. |
Dieselbe Engine, die auch Belege erzeugt.
Hinter diesem Werkzeug steht der Kern von Invospan — der E-Rechnungs-Engine von Grunow Systems. Sie erzeugt XRechnung 3.0.2 in beiden Syntaxen sowie ZUGFeRD als PDF/A-3b und ist gegen den KoSIT-Referenzvalidator und veraPDF geprüft. Wenn Sie ein System haben, das noch gar keine E-Rechnung ausstellen kann, ist das die andere Hälfte der Antwort.