Prüfregel BR-DE-21 — Bedeutung und steuerliche Folge

Die Spezifikationskennung (BT-24) muss die XRechnung-CIUS ausweisen (urn:cen.eu:en16931:2017#compliant#urn:xeinkauf.de:kosit:xrechnung_3.0).

Einordnung nach dem BMF-Schreiben vom 15.10.2025
FehlerklasseFormatfehler
FolgeDer Beleg gilt nicht als E-Rechnung, sondern als sonstige Rechnung. Die formalen Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs sind nicht erfüllt.
Was zu tun istBeim Aussteller eine formal korrekte E-Rechnung anfordern. Eine Korrektur im eigenen Haus heilt den Mangel nicht.
Betroffene FelderBT-24
Schwere im ValidatorFehler (hält den Beleg an)
Feld im Belegmodellspecification_identifier

Die Kennung benennt das angewandte Regelwerk. Stimmt sie nicht, laesst sich der Beleg nicht gegen das richtige Profil pruefen.

Den eigenen Beleg prüfen

Der öffentliche EN-16931-Validator meldet diese Regel zusammen mit allen anderen und ordnet jeden Befund genauso ein wie oben. Ohne Anmeldung, ohne Speicherung — der Beleg wird im Arbeitsspeicher geprüft und ist danach fort.

Zum EN-16931-Validator

Herkunft der Angaben

Erklärung und Schwere stammen aus dem Prüfwerk selbst (En16931Validator.php, Engine 1.7.0, Stand 2026-08-23). Die Einordnung stammt aus der Zuordnungstabelle Fassung 1 vom 2026-08-22, Grundlage ist das BMF-Schreiben vom 15.10.2025 und § 14 Abs. 4 UStG.

Diese Zuordnung ist eine technische Einordnung mit Angabe der Fundstelle. Sie ist keine steuerliche oder rechtliche Beurteilung des Einzelfalls und ersetzt die Prüfung durch einen Steuerberater nicht.