E-Rechnung: was gilt, was kommt
Die neueste Fassung der KoSIT-Prüfwerkzeuge, der Stand von XRechnung 4.0 und die Termine für Empfang und Ausstellung — jeweils mit Quelle.
Geprüft am 20.09.2026: Die neueste Fassung der KoSIT-Prüfregeln ist v2.6.0 vom 02.09.2026. XRechnung 4.0 ist nicht erschienen.
Die neuesten Prüfwerkzeuge der KoSIT
Die Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) veröffentlicht zu jeder Fassung der XRechnung drei Bausteine. Wer Rechnungen mit dem KoSIT-Validator prüft, prüft nur dann gegen den geltenden Regelstand, wenn er die jeweils neueste Konfiguration verwendet — eine ältere prüft still gegen überholte Regeln.
| Baustein | Fassung | veröffentlicht | laut KoSIT für |
|---|---|---|---|
| Schematron (die Prüfregeln) | v2.6.0 | 02.09.2026 | XRechnung 3.0 |
| Validator-Konfiguration | v2026-08-31 | 02.09.2026 | XRechnung 3.0 |
| Visualisierung | v2026-08-31 | 02.09.2026 | XRechnung 3.0 |
XRechnung 4.0
Weder als Vorab- noch als Endfassung erschienen (Stand 20.09.2026). Die europäische Norm EN 16931-1:2026 ist am 17.03.2026 veröffentlicht. Die KoSIT nennt für XRechnung 4.0 „Mitte bis Ende 2026" und wartet auf noch ausstehende CEN-Komponenten — Syntax-Bindings und Validierungsartefakte. Einen verbindlichen Termin gibt es nicht (xeinkauf.de).
Erscheint eine Fassung, steht sie hier am selben Morgen. Was sich am Datenmodell ändert, beschreibt der Artikel XRechnung 4.0.
Was gilt, wann
| Termin | Was | Quelle |
|---|---|---|
| seit 01.01.2025 | Empfangspflicht: Jedes inländische Unternehmen muss E-Rechnungen entgegennehmen können — unabhängig von jeder Übergangsfrist des Ausstellers. | BMF, 15.10.2025 |
| seit 19.09.2025 | Die ZRE des Bundes nimmt keine Rechnungen mehr an; alleinige Bundesplattform ist die OZG-RE. Leitweg-IDs wurden übernommen. | e-rechnung-bund.de |
| bis 31.12.2026 | Übergang für Umsätze bis Ende 2026: Rechnungen dürfen noch auf Papier ausgestellt werden — in einem anderen elektronischen Format, etwa als PDF, nur mit Zustimmung des Empfängers. | § 27 Abs. 38 Nr. 1 UStG |
| ab 01.01.2027 | Ausstellungspflicht, wenn der Aussteller im Vorjahr mehr als 800 000 € Gesamtumsatz hatte. Wer darunter liegt, darf für Umsätze des Jahres 2027 noch die Übergangsregel nutzen; EDI-Verfahren bleiben mit Zustimmung des Empfängers bis Ende 2027 zulässig. | § 27 Abs. 38 Nr. 2, 3 UStG |
| ab 01.01.2028 | Die Übergangsregeln sind ausgelaufen — die Ausstellungspflicht gilt auch für Aussteller mit höchstens 800 000 € Vorjahresumsatz. | § 27 Abs. 38 UStG |
Rechnungen über Kleinbeträge bis 250 €, Rechnungen von Kleinunternehmern und Fahrausweise dürfen immer als sonstige Rechnung ausgestellt werden (BMF, 15.10.2025, Rn. 22) — empfangen müssen E-Rechnungen auch Kleinunternehmer. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks fordert seit dem 26.08.2026, den 01.01.2027 auf 2028 zu verschieben (ZDH). Das ist eine Forderung, kein Gesetzgebungsverfahren; der Termin gilt unverändert.
Ob eine eingehende Rechnung den Regeln entspricht, prüft der öffentliche EN-16931-Validator; was ein Befund steuerlich bedeutet, erklären die Prüfregeln. Wie eine korrekte Rechnung aussieht, zeigt der Konformitäts-Korpus.
Fassungen: Veröffentlichungen der KoSIT auf GitHub (itplr-kosit), jeden Morgen abgefragt, zuletzt 20.09.2026. Termine: § 27 Abs. 38 UStG und BMF-Schreiben vom 15.10.2025; Plattformen: e-rechnung-bund.de. Technische Einordnung, keine steuerliche Beratung — ob und wie eine Pflicht Ihren Betrieb trifft, klären Sie mit Ihrem Steuerberater.