BR-01
Der Beleg ist leer. Es kann keine Prüfung nach EN 16931 durchgeführt werden.
Formatfehler nach dem BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2025. Die Prüfung hält den Beleg an.
Folge
Der Beleg gilt nicht als E-Rechnung, sondern als sonstige Rechnung. Die formalen Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs sind nicht erfüllt.
Was zu tun ist
Beim Aussteller eine formal korrekte E-Rechnung anfordern. Eine Korrektur im eigenen Haus heilt den Mangel nicht.
Anmerkung zu dieser Regel
Ohne gültige Spezifikationskennung ist der Datensatz keine E-Rechnung im Sinne der EN 16931.
Der öffentliche EN-16931-Validator meldet diese Regel zusammen mit allen anderen und ordnet jeden Befund genauso ein. Ohne Anmeldung; der Beleg wird im Arbeitsspeicher geprüft und danach verworfen. Eine Übersicht aller hinterlegten Regeln steht unter Prüfregeln.
Erklärung und Schwere stammen aus dem Prüfwerk selbst (En16931Validator.php, Leitweg.php und Hybrid.php, Engine 1.10.1, Stand 2026-09-10). Die Einordnung stammt aus der Zuordnungstabelle Fassung 4 vom 2026-09-03; Grundlage sind das BMF-Schreiben vom 15.10.2025 und § 14 Abs. 4 UStG. Diese Zuordnung ist eine technische Einordnung mit Angabe der Fundstelle. Sie ist keine steuerliche oder rechtliche Beurteilung des Einzelfalls und ersetzt die Prüfung durch einen Steuerberater nicht.