Der Beleg ist leer. Es kann keine Prüfung nach EN 16931 durchgeführt werden.
| Fehlerklasse | Formatfehler |
|---|---|
| Folge | Der Beleg gilt nicht als E-Rechnung, sondern als sonstige Rechnung. Die formalen Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs sind nicht erfüllt. |
| Was zu tun ist | Beim Aussteller eine formal korrekte E-Rechnung anfordern. Eine Korrektur im eigenen Haus heilt den Mangel nicht. |
| Betroffene Felder | BT-24 |
| Schwere im Validator | Abbruch — es kann nicht weitergeprüft werden (hält den Beleg an) |
Ohne gueltige Spezifikationskennung ist der Datensatz keine E-Rechnung im Sinne der EN 16931.
Der öffentliche EN-16931-Validator meldet diese Regel zusammen mit allen anderen und ordnet jeden Befund genauso ein wie oben. Ohne Anmeldung, ohne Speicherung — der Beleg wird im Arbeitsspeicher geprüft und ist danach fort.
Erklärung und Schwere stammen aus dem Prüfwerk selbst (En16931Validator.php, Engine 1.7.0, Stand 2026-08-23). Die Einordnung stammt aus der Zuordnungstabelle Fassung 1 vom 2026-08-22, Grundlage ist das BMF-Schreiben vom 15.10.2025 und § 14 Abs. 4 UStG.
Diese Zuordnung ist eine technische Einordnung mit Angabe der Fundstelle. Sie ist keine steuerliche oder rechtliche Beurteilung des Einzelfalls und ersetzt die Prüfung durch einen Steuerberater nicht.