Die Käuferreferenz (BT-10) fehlt. Bei öffentlichen Auftraggebern ist hier die Leitweg-ID einzutragen.
| Fehlerklasse | Geschäftsregelfehler |
|---|---|
| Folge | Umsatzsteuerlich in der Regel unbeachtlich; der Beleg bleibt eine E-Rechnung. |
| Was zu tun ist | Befund dokumentieren, Verarbeitung fortsetzen. Häufung beim Aussteller ansprechen. |
| Betroffene Felder | BT-10 |
| Schwere im Validator | Fehler (hält den Beleg an) |
| Feld im Belegmodell | buyer_reference |
Leitweg-ID — Pflicht gegenueber oeffentlichen Auftraggebern, keine Pflichtangabe nach § 14 UStG.
Der öffentliche EN-16931-Validator meldet diese Regel zusammen mit allen anderen und ordnet jeden Befund genauso ein wie oben. Ohne Anmeldung, ohne Speicherung — der Beleg wird im Arbeitsspeicher geprüft und ist danach fort.
Erklärung und Schwere stammen aus dem Prüfwerk selbst (En16931Validator.php, Engine 1.7.0, Stand 2026-08-23). Die Einordnung stammt aus der Zuordnungstabelle Fassung 1 vom 2026-08-22, Grundlage ist das BMF-Schreiben vom 15.10.2025 und § 14 Abs. 4 UStG.
Diese Zuordnung ist eine technische Einordnung mit Angabe der Fundstelle. Sie ist keine steuerliche oder rechtliche Beurteilung des Einzelfalls und ersetzt die Prüfung durch einen Steuerberater nicht.