Prüfregel · EN 16931 / XRechnung

BR-52

Jede rechnungsbegründende Unterlage (BG-24) braucht eine Kennung (BT-122). Ohne sie kann der strukturierte Teil nicht auf die Unterlage verweisen, und sie wird nicht in den Beleg aufgenommen.

Geschäftsregelfehlerhält den Beleg an
Folge
Umsatzsteuerlich in der Regel unbeachtlich; der Beleg bleibt eine E-Rechnung.
Was zu tun ist
Befund dokumentieren, Verarbeitung fortsetzen. Häufung beim Aussteller ansprechen.
Betroffene Felder
BT-122
Schwere in der Prüfung
Fehler
Anmerkung
Eine rechnungsbegruendende Unterlage (BG-24) ohne Kennung ist aus dem strukturierten Teil nicht referenzierbar. Das BMF-Schreiben vom 15.10.2025 laesst abgerechnete Teilentgelte im Anhang nur zu, WENN der strukturierte Teil auf sie verweist.

Der öffentliche EN-16931-Validator meldet diese Regel zusammen mit allen anderen und ordnet jeden Befund genauso ein. Ohne Anmeldung; der Beleg wird im Arbeitsspeicher geprüft und danach verworfen. Eine Übersicht aller hinterlegten Regeln steht unter Prüfregeln.

Erklärung und Schwere stammen aus dem Prüfwerk selbst (En16931Validator.php, Leitweg.php und Hybrid.php, Engine 1.8.0, Stand 2026-08-31). Die Einordnung stammt aus der Zuordnungstabelle Fassung 3 vom 2026-08-31; Grundlage sind das BMF-Schreiben vom 15.10.2025 und § 14 Abs. 4 UStG. Diese Zuordnung ist eine technische Einordnung mit Angabe der Fundstelle. Sie ist keine steuerliche oder rechtliche Beurteilung des Einzelfalls und ersetzt die Prüfung durch einen Steuerberater nicht.