Prüfregel GS-EMAIL-FORMAT — Bedeutung und steuerliche Folge

Die E-Mail-Adresse des Verkäufers (BT-43) "

Einordnung nach dem BMF-Schreiben vom 15.10.2025
FehlerklasseGeschäftsregelfehler
FolgeUmsatzsteuerlich in der Regel unbeachtlich; der Beleg bleibt eine E-Rechnung.
Was zu tun istBefund dokumentieren, Verarbeitung fortsetzen. Häufung beim Aussteller ansprechen.
Schwere im ValidatorHinweis (hält den Beleg nicht an)
Feld im Belegmodellseller.email

Eigene Plausibilitaetspruefung von Grunow Systems, nicht Teil der EN 16931.

Den eigenen Beleg prüfen

Der öffentliche EN-16931-Validator meldet diese Regel zusammen mit allen anderen und ordnet jeden Befund genauso ein wie oben. Ohne Anmeldung, ohne Speicherung — der Beleg wird im Arbeitsspeicher geprüft und ist danach fort.

Zum EN-16931-Validator

Herkunft der Angaben

Erklärung und Schwere stammen aus dem Prüfwerk selbst (En16931Validator.php, Engine 1.7.0, Stand 2026-08-23). Die Einordnung stammt aus der Zuordnungstabelle Fassung 1 vom 2026-08-22, Grundlage ist das BMF-Schreiben vom 15.10.2025 und § 14 Abs. 4 UStG.

Diese Zuordnung ist eine technische Einordnung mit Angabe der Fundstelle. Sie ist keine steuerliche oder rechtliche Beurteilung des Einzelfalls und ersetzt die Prüfung durch einen Steuerberater nicht.