Prüfregel · EN 16931 / XRechnung

BR-66

Bei der Belegart …381… muss die Referenz auf die Vorgängerrechnung (BG-3, BT-25) angegeben werden.

Geschäftsregelfehlerhält den Beleg an
Folge
Umsatzsteuerlich in der Regel unbeachtlich; der Beleg bleibt eine E-Rechnung.
Was zu tun ist
Befund dokumentieren, Verarbeitung fortsetzen. Häufung beim Aussteller ansprechen.
Betroffene Felder
BT-25
Schwere in der Prüfung
Fehler
Feld im Belegmodell
preceding.number
Anmerkung
Bezug zur vorausgegangenen Rechnung.

Der öffentliche EN-16931-Validator meldet diese Regel zusammen mit allen anderen und ordnet jeden Befund genauso ein. Ohne Anmeldung; der Beleg wird im Arbeitsspeicher geprüft und danach verworfen. Eine Übersicht aller hinterlegten Regeln steht unter Prüfregeln.

Erklärung und Schwere stammen aus dem Prüfwerk selbst (En16931Validator.php und Leitweg.php, Engine 1.7.0, Stand 2026-08-26). Die Einordnung stammt aus der Zuordnungstabelle Fassung 1 vom 2026-08-22; Grundlage sind das BMF-Schreiben vom 15.10.2025 und § 14 Abs. 4 UStG. Diese Zuordnung ist eine technische Einordnung mit Angabe der Fundstelle. Sie ist keine steuerliche oder rechtliche Beurteilung des Einzelfalls und ersetzt die Prüfung durch einen Steuerberater nicht.