GS-HYBRID-ENDBETRAG
Das Sichtbild weist als Endbetrag … aus, der Datenteil nennt … (Abweichung …). Der Empfänger sieht damit einen anderen Betrag als seine Buchhaltung verarbeitet.
- Folge
- Umsatzsteuerlich in der Regel unbeachtlich; der Beleg bleibt eine E-Rechnung.
- Was zu tun ist
- Befund dokumentieren, Verarbeitung fortsetzen. Häufung beim Aussteller ansprechen.
- Betroffene Felder
BT-112- Schwere in der Prüfung
- Fehler
- Feld im Belegmodell
totals.gross- Anmerkung
- Das Sichtbild weist unter seiner Endbetrags-Beschriftung einen anderen Betrag aus als der Datenteil. Der Empfänger sieht damit eine andere Zahl, als seine Buchhaltung verarbeitet. Vor der Verarbeitung klären; § 14c UStG kann berührt sein.
Der öffentliche EN-16931-Validator meldet diese Regel zusammen mit allen anderen und ordnet jeden Befund genauso ein. Ohne Anmeldung; der Beleg wird im Arbeitsspeicher geprüft und danach verworfen. Eine Übersicht aller hinterlegten Regeln steht unter Prüfregeln.
Erklärung und Schwere stammen aus dem Prüfwerk selbst (En16931Validator.php, Leitweg.php und Hybrid.php, Engine 1.7.0, Stand 2026-08-27). Die Einordnung stammt aus der Zuordnungstabelle Fassung 2 vom 2026-08-26; Grundlage sind das BMF-Schreiben vom 15.10.2025 und § 14 Abs. 4 UStG. Diese Zuordnung ist eine technische Einordnung mit Angabe der Fundstelle. Sie ist keine steuerliche oder rechtliche Beurteilung des Einzelfalls und ersetzt die Prüfung durch einen Steuerberater nicht.