BR-O-12
Position …: Die Kategorie O (nicht steuerbar) darf nicht mit anderen USt-Kategorien in einer Rechnung gemischt werden; hier: … Stellen Sie nicht steuerbare Leistungen separat in Rechnung.
- Pflichtangabe
- Nr. 8 — anzuwendender Steuersatz und Steuerbetrag oder Hinweis auf die Steuerbefreiung
- Folge
- Umsatzsteuerlich relevant. Der Vorsteuerabzug kann versagt werden, bis eine berichtigte Rechnung vorliegt.
- Was zu tun ist
- Berichtigte Rechnung mit eindeutigem Bezug zur Ursprungsrechnung anfordern; Befund und Anforderung dokumentieren.
- Schwere in der Prüfung
- Fehler
- Anmerkung
- Steuerkategorie O (nicht steuerbar): Satz, Steuerbetrag und Befreiungshinweis müssen zusammenpassen.
Der öffentliche EN-16931-Validator meldet diese Regel zusammen mit allen anderen und ordnet jeden Befund genauso ein. Ohne Anmeldung; der Beleg wird im Arbeitsspeicher geprüft und danach verworfen. Eine Übersicht aller hinterlegten Regeln steht unter Prüfregeln.
Erklärung und Schwere stammen aus dem Prüfwerk selbst (En16931Validator.php und Leitweg.php, Engine 1.7.0, Stand 2026-08-26). Die Einordnung stammt aus der Zuordnungstabelle Fassung 1 vom 2026-08-22; Grundlage sind das BMF-Schreiben vom 15.10.2025 und § 14 Abs. 4 UStG. Diese Zuordnung ist eine technische Einordnung mit Angabe der Fundstelle. Sie ist keine steuerliche oder rechtliche Beurteilung des Einzelfalls und ersetzt die Prüfung durch einen Steuerberater nicht.