GS-HYBRID-UST
… des Datenteils (…) kommt im Sichtbild nicht vor. Ein Sichtbild muss den Steuerbetrag ausweisen; fehlt er dort oder lautet er anders, sehen Empfänger und Buchhaltung verschiedene Zahlen.
Geschäftsregelfehler nach dem BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2025. Die Prüfung meldet einen Hinweis; der Beleg läuft weiter.
Folge
Umsatzsteuerlich in der Regel unbeachtlich; der Beleg bleibt eine E-Rechnung.
Was zu tun ist
Befund dokumentieren, Verarbeitung fortsetzen. Häufung beim Aussteller ansprechen.
Anmerkung zu dieser Regel
Ein Steuerbetrag des Datenteils kommt im Sichtbild nicht vor. Geprüft wird je Steuersatz, weil ein Sichtbild bei mehreren Sätzen die Aufteilung ausweist und nicht deren Summe.
Der öffentliche EN-16931-Validator meldet diese Regel zusammen mit allen anderen und ordnet jeden Befund genauso ein. Ohne Anmeldung; der Beleg wird im Arbeitsspeicher geprüft und danach verworfen. Eine Übersicht aller hinterlegten Regeln steht unter Prüfregeln.
Erklärung und Schwere stammen aus dem Prüfwerk selbst (En16931Validator.php, Leitweg.php und Hybrid.php, Engine 1.10.1, Stand 2026-09-10). Die Einordnung stammt aus der Zuordnungstabelle Fassung 4 vom 2026-09-03; Grundlage sind das BMF-Schreiben vom 15.10.2025 und § 14 Abs. 4 UStG. Diese Zuordnung ist eine technische Einordnung mit Angabe der Fundstelle. Sie ist keine steuerliche oder rechtliche Beurteilung des Einzelfalls und ersetzt die Prüfung durch einen Steuerberater nicht.