GS-HYBRID-UNLESBAR
Das Sichtbild des Belegs ist nicht als Text lesbar, der Abgleich gegen den Datenteil konnte deshalb nicht durchgeführt werden. Ob Sichtbild und XML dieselben Beträge nennen, ist damit ungeprüft — nicht bestätigt.
- Folge
- Der betroffene Punkt ist weder beanstandet noch bestätigt.
- Was zu tun ist
- Den ungeprüften Teil von Hand ansehen oder die Ursache beheben (etwa ein Sichtbild ohne Textebene beim Aussteller anfordern).
- Schwere in der Prüfung
- Hinweis
- Anmerkung
- Kein Befund am Beleg, sondern eine Lücke in der Prüfung: Das Sichtbild war nicht als Text lesbar, der Abgleich gegen den Datenteil hat nicht stattgefunden. Ob beide dasselbe sagen, ist ungeprüft — nicht bestätigt.
Der öffentliche EN-16931-Validator meldet diese Regel zusammen mit allen anderen und ordnet jeden Befund genauso ein. Ohne Anmeldung; der Beleg wird im Arbeitsspeicher geprüft und danach verworfen. Eine Übersicht aller hinterlegten Regeln steht unter Prüfregeln.
Erklärung und Schwere stammen aus dem Prüfwerk selbst (En16931Validator.php, Leitweg.php und Hybrid.php, Engine 1.7.0, Stand 2026-08-27). Die Einordnung stammt aus der Zuordnungstabelle Fassung 2 vom 2026-08-26; Grundlage sind das BMF-Schreiben vom 15.10.2025 und § 14 Abs. 4 UStG. Diese Zuordnung ist eine technische Einordnung mit Angabe der Fundstelle. Sie ist keine steuerliche oder rechtliche Beurteilung des Einzelfalls und ersetzt die Prüfung durch einen Steuerberater nicht.