Prüfregel · EN 16931 / XRechnung

GS-HYBRID-BETRAG

Der Rechnungsbetrag des Datenteils (…) kommt im Sichtbild nicht vor. Nach dem BMF-Schreiben vom 15.10.2025 führt der XML-Teil; ein Sichtbild mit abweichendem Betrag kann als zusätzliche Rechnung im Sinne des § 14c UStG gewertet werden. Vor der Verarbeitung klären.…

Geschäftsregelfehlerhält den Beleg an
Folge
Umsatzsteuerlich in der Regel unbeachtlich; der Beleg bleibt eine E-Rechnung.
Was zu tun ist
Befund dokumentieren, Verarbeitung fortsetzen. Häufung beim Aussteller ansprechen.
Betroffene Felder
BT-112
Schwere in der Prüfung
Fehler
Feld im Belegmodell
totals.gross
Anmerkung
Der Rechnungsbetrag des Datenteils steht nicht im Sichtbild. Der Datenteil selbst kann dabei vollständig richtig sein — deshalb kein Inhaltsfehler. Bedeutsam ist die Abweichung trotzdem: Nach dem BMF-Schreiben vom 15.10.2025 führt der XML-Teil, und ein Sichtbild mit abweichendem Betrag kann eine zusätzliche Rechnung im Sinne des § 14c UStG darstellen. Ob das im Einzelfall so ist, gehört zum Steuerberater.

Der öffentliche EN-16931-Validator meldet diese Regel zusammen mit allen anderen und ordnet jeden Befund genauso ein. Ohne Anmeldung; der Beleg wird im Arbeitsspeicher geprüft und danach verworfen. Eine Übersicht aller hinterlegten Regeln steht unter Prüfregeln.

Erklärung und Schwere stammen aus dem Prüfwerk selbst (En16931Validator.php, Leitweg.php und Hybrid.php, Engine 1.7.0, Stand 2026-08-27). Die Einordnung stammt aus der Zuordnungstabelle Fassung 2 vom 2026-08-26; Grundlage sind das BMF-Schreiben vom 15.10.2025 und § 14 Abs. 4 UStG. Diese Zuordnung ist eine technische Einordnung mit Angabe der Fundstelle. Sie ist keine steuerliche oder rechtliche Beurteilung des Einzelfalls und ersetzt die Prüfung durch einen Steuerberater nicht.