Die Anschrift des Käufers (BG-8) fehlt vollständig. Straße, Postleitzahl, Ort und Land sind anzugeben.
| Fehlerklasse | Inhaltsfehler in einer Pflichtangabe |
|---|---|
| Pflichtangabe | Nr. 1 — Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers |
| Folge | Umsatzsteuerlich relevant. Der Vorsteuerabzug kann versagt werden, bis eine berichtigte Rechnung vorliegt. |
| Was zu tun ist | Berichtigte Rechnung mit eindeutigem Bezug zur Ursprungsrechnung anfordern; Befund und Anforderung dokumentieren. |
| Betroffene Felder | BT-50, BT-52, BT-53, BT-55 |
| Schwere im Validator | Fehler (hält den Beleg an) |
| Feld im Belegmodell | buyer |
Anschrift des Leistungsempfaengers.
Der öffentliche EN-16931-Validator meldet diese Regel zusammen mit allen anderen und ordnet jeden Befund genauso ein wie oben. Ohne Anmeldung, ohne Speicherung — der Beleg wird im Arbeitsspeicher geprüft und ist danach fort.
Erklärung und Schwere stammen aus dem Prüfwerk selbst (En16931Validator.php, Engine 1.7.0, Stand 2026-08-23). Die Einordnung stammt aus der Zuordnungstabelle Fassung 1 vom 2026-08-22, Grundlage ist das BMF-Schreiben vom 15.10.2025 und § 14 Abs. 4 UStG.
Diese Zuordnung ist eine technische Einordnung mit Angabe der Fundstelle. Sie ist keine steuerliche oder rechtliche Beurteilung des Einzelfalls und ersetzt die Prüfung durch einen Steuerberater nicht.