Prüfregel GS-UST19-KLEINUNTERNEHMER — Bedeutung und steuerliche Folge

Der Verkäufer ist als Kleinunternehmer nach § 19 UStG gekennzeichnet, es wird jedoch Umsatzsteuer in Höhe von

Einordnung nach dem BMF-Schreiben vom 15.10.2025
FehlerklasseInhaltsfehler in einer Pflichtangabe
PflichtangabeNr. 8 — anzuwendender Steuersatz und Steuerbetrag oder Hinweis auf die Steuerbefreiung
FolgeUmsatzsteuerlich relevant. Der Vorsteuerabzug kann versagt werden, bis eine berichtigte Rechnung vorliegt.
Was zu tun istBerichtigte Rechnung mit eindeutigem Bezug zur Ursprungsrechnung anfordern; Befund und Anforderung dokumentieren.
Schwere im ValidatorHinweis (hält den Beleg nicht an)
Feld im Belegmodelltotals.vat

Eigene Pruefung von Grunow Systems zu einer umsatzsteuerlichen Sondervorschrift.

Den eigenen Beleg prüfen

Der öffentliche EN-16931-Validator meldet diese Regel zusammen mit allen anderen und ordnet jeden Befund genauso ein wie oben. Ohne Anmeldung, ohne Speicherung — der Beleg wird im Arbeitsspeicher geprüft und ist danach fort.

Zum EN-16931-Validator

Herkunft der Angaben

Erklärung und Schwere stammen aus dem Prüfwerk selbst (En16931Validator.php, Engine 1.7.0, Stand 2026-08-23). Die Einordnung stammt aus der Zuordnungstabelle Fassung 1 vom 2026-08-22, Grundlage ist das BMF-Schreiben vom 15.10.2025 und § 14 Abs. 4 UStG.

Diese Zuordnung ist eine technische Einordnung mit Angabe der Fundstelle. Sie ist keine steuerliche oder rechtliche Beurteilung des Einzelfalls und ersetzt die Prüfung durch einen Steuerberater nicht.