Prüfregel · EN 16931 / XRechnung

GS-UST14-KLEINBETRAG

Der Bruttobetrag von … liegt unter der Kleinbetragsgrenze von € (§ 33 UStDV). Die Pflichtangaben nach § 14 UStG sind reduziert; die E-Rechnungspflicht bleibt.

Inhaltsfehler in einer Pflichtangabenur ein Hinweis
Pflichtangabe
Nr. 8 — anzuwendender Steuersatz und Steuerbetrag oder Hinweis auf die Steuerbefreiung
Folge
Umsatzsteuerlich relevant. Der Vorsteuerabzug kann versagt werden, bis eine berichtigte Rechnung vorliegt.
Was zu tun ist
Berichtigte Rechnung mit eindeutigem Bezug zur Ursprungsrechnung anfordern; Befund und Anforderung dokumentieren.
Schwere in der Prüfung
Hinweis
Feld im Belegmodell
totals.gross
Anmerkung
Eigene Prüfung von Grunow Systems zu einer umsatzsteuerlichen Sondervorschrift.

Der öffentliche EN-16931-Validator meldet diese Regel zusammen mit allen anderen und ordnet jeden Befund genauso ein. Ohne Anmeldung; der Beleg wird im Arbeitsspeicher geprüft und danach verworfen. Eine Übersicht aller hinterlegten Regeln steht unter Prüfregeln.

Erklärung und Schwere stammen aus dem Prüfwerk selbst (En16931Validator.php und Leitweg.php, Engine 1.7.0, Stand 2026-08-26). Die Einordnung stammt aus der Zuordnungstabelle Fassung 1 vom 2026-08-22; Grundlage sind das BMF-Schreiben vom 15.10.2025 und § 14 Abs. 4 UStG. Diese Zuordnung ist eine technische Einordnung mit Angabe der Fundstelle. Sie ist keine steuerliche oder rechtliche Beurteilung des Einzelfalls und ersetzt die Prüfung durch einen Steuerberater nicht.