Prüfregel · EN 16931 / XRechnung

GS-HYBRID-IBAN

Im Sichtbild steht eine andere Kontoverbindung als im Datenteil (Sichtbild: …; Datenteil: …). Wer die Zahlung nach dem Sichtbild auslöst, überweist an ein anderes Konto. Vor der Zahlung über einen bekannten Kanal beim Aussteller rückfragen — nicht über die Angaben aus diesem Beleg.

Geschäftsregelfehlerhält den Beleg an
Folge
Umsatzsteuerlich in der Regel unbeachtlich; der Beleg bleibt eine E-Rechnung.
Was zu tun ist
Befund dokumentieren, Verarbeitung fortsetzen. Häufung beim Aussteller ansprechen.
Betroffene Felder
BT-84
Schwere in der Prüfung
Fehler
Feld im Belegmodell
seller.iban
Anmerkung
Im Sichtbild steht eine andere Kontoverbindung als im Datenteil. Wer nach dem Sichtbild überweist, zahlt an ein anderes Konto — das ist der klassische Zahlungsumleitungsangriff. Rückfrage beim Aussteller über einen bekannten Kanal, nicht über die Angaben aus diesem Beleg.

Der öffentliche EN-16931-Validator meldet diese Regel zusammen mit allen anderen und ordnet jeden Befund genauso ein. Ohne Anmeldung; der Beleg wird im Arbeitsspeicher geprüft und danach verworfen. Eine Übersicht aller hinterlegten Regeln steht unter Prüfregeln.

Erklärung und Schwere stammen aus dem Prüfwerk selbst (En16931Validator.php, Leitweg.php und Hybrid.php, Engine 1.7.0, Stand 2026-08-27). Die Einordnung stammt aus der Zuordnungstabelle Fassung 2 vom 2026-08-26; Grundlage sind das BMF-Schreiben vom 15.10.2025 und § 14 Abs. 4 UStG. Diese Zuordnung ist eine technische Einordnung mit Angabe der Fundstelle. Sie ist keine steuerliche oder rechtliche Beurteilung des Einzelfalls und ersetzt die Prüfung durch einen Steuerberater nicht.