Prüfregel BR-DE-25 — Bedeutung und steuerliche Folge

Bei Kartenzahlung dürfen weder Überweisungs- noch Lastschriftangaben (BG-17/BG-19) übermittelt werden.

Einordnung nach dem BMF-Schreiben vom 15.10.2025
FehlerklasseGeschäftsregelfehler
FolgeUmsatzsteuerlich in der Regel unbeachtlich; der Beleg bleibt eine E-Rechnung.
Was zu tun istBefund dokumentieren, Verarbeitung fortsetzen. Häufung beim Aussteller ansprechen.
Betroffene FelderBT-84
Schwere im ValidatorFehler (hält den Beleg an)
Feld im Belegmodellseller.iban

Den eigenen Beleg prüfen

Der öffentliche EN-16931-Validator meldet diese Regel zusammen mit allen anderen und ordnet jeden Befund genauso ein wie oben. Ohne Anmeldung, ohne Speicherung — der Beleg wird im Arbeitsspeicher geprüft und ist danach fort.

Zum EN-16931-Validator

Herkunft der Angaben

Erklärung und Schwere stammen aus dem Prüfwerk selbst (En16931Validator.php, Engine 1.7.0, Stand 2026-08-23). Die Einordnung stammt aus der Zuordnungstabelle Fassung 1 vom 2026-08-22, Grundlage ist das BMF-Schreiben vom 15.10.2025 und § 14 Abs. 4 UStG.

Diese Zuordnung ist eine technische Einordnung mit Angabe der Fundstelle. Sie ist keine steuerliche oder rechtliche Beurteilung des Einzelfalls und ersetzt die Prüfung durch einen Steuerberater nicht.